AGB`S

Vertrag

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch René Zechmeister kommt ein Vertrag zustande.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail oder telefonisch.

Im Zuge der Anmeldung bekommt der / die Teilnehmer*In eine Rechnung über die Hälfte der Kursgebühr. Die Bestätigung für den Geldeingang dient als Bestätigung für die Anmeldung.

Verträge werden vorbehaltlich dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung geschlossen.

Alle Vertragspartner*Innen sind mündige Personen. Sie nehmen auf eigene Verantwortung an den Kursen bzw. Veranstaltungen teil und sind im Stande, eigenverantwortlich auf ihr eigenes Wohlergehen und auf das Wohlergehen der anderen Teilnehmer*Innen zu achten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaige auftretende Störungen im Zusammenhang mit einem Workshop bzw. einer Veranstaltung.

Zahlungsmodalitäten

Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der halben Kursgebühr im Voraus per Überweisung oder in bar.

Die zweite Hälfte der Kursgebühr ist bis zum Versanstaltungsbeginn zu überweisen oder vor Ort in bar zu zahlen.



Widerruf durch die Teilnehmenden
  1. Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung kann postalisch oder per E-Mail angezeigt werden.
  2. Rücktritte werden per E-Mail bestätigt.
  3. Ab dem 10. Tag nach geleisteter Anzahlung bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € einbehalten. 20 Tage bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kursgebühr einbehalten. Ab 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist keine Erstattung mehr möglich und es ist die restliche Kursgebühr in voller Höhe zu zahlen.
  4. Der gebuchte Platz kann an eine andere Person übertragen werden. In diesem Fall entsteht keine Bearbeitungsgebühr.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

1. René Zechmeister kann als Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.

2. René Zechmeister kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl einer Veranstaltung unter die gebotene Mindestzahl von Teilnehmenden sinkt.

3. Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück.

4. René Zechmeister kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Kostenerstattung kündigen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) bei nicht erfolgter Zahlung des Entgeltes.
b) bei fehlenden persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung.
c) bei gemeinschaftswidrigem Verhalten.

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